Wasser- und Abwasser­zweckverband

"Nieplitz"


Gebührenblatt


Überblick über die Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung
Stand: 01.02.2023

zentrales Schmutzwasser

In der Berechnung der Schmutzwassergebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben, da wir in dem Geschäftsbereich Schmutzwasserentsorgung hoheitlich tätig sind.

Leistungsgebühr:

Bis 31.01.2022:   3,04 €/m³  
Ab 01.02.2023:      
  Beitragszahler: 3,94 €/m³*  
  Nicht-Beitragszahler: 4,61 €/m³**  

*Bei einem Grundstück, für das ein Anschlussbeitrag über die damaligen Amtsträger oder dem Zweckverband entrichtet wurde, ist der Gebührensatz für Beitragszahler heranzuziehen.

**Wurde für das Grundstück kein Anschlussbeitrag entrichtet, gilt der Gebührensatz für Nicht-Beitragszahler. Hiervon sind überwiegend sogenannte Altanschließer-Grundstücke, deren offene Klage- oder Widerspruchsverfahren gegenwärtig aufgrund der aktuellen Gerichtsentscheidungen durch den Zweckverband beendet werden, betroffen.

Grundgebühr:

9,50 € je Monat u. Wohnungs- bzw. Wirtschaftseinheit

*Wohnungseinheit (WE)
Gesamtheit von Räumen, die zur Führung eines selbständigen Haushaltes bestimmt ist. Jede WE muss von anderen WE baulich abgeschlossen sein und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Flur oder einem anderen Vorraum haben. WE in Gebäuden mit nicht mehr als zwei WE brauchen nicht abgeschlossen zu sein.
Einer WE gleichgestellt ist ein Grundstück, das mit einem Wochenendhaus bebaut ist. Sollten mehrere Wochenendhäuser auf einem Erholungsgrundstück errichtet worden sein, wird jedes Wochenendhaus einer WE gleichgestellt.

*Wirtschaftseinheit (WiE)
Eine WiE wird nach der Anzahl der Einwohnergleichwerte (EWG) ermittelt. EWG im Sinne dieser Vorschrift ist der auf einen Einwohner bezogene Umrechnungswert, der die zur Behandlung und Beseitigung von gewerblichem, industriellem oder sonstigem Schmutzwasser typischerweise notwendige Vorhalteleistung bei der zentralen leitungsgebundenen Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Zweckverbandes im Verhältnis zu der Vorhalteleistung bei häuslichem Schmutzwasser angibt. Die Ermittlung der EWG erfolgt nach Maßgabe der Anlage 1, die Bestandteil der Schmutzwassergebührensatzung ist. Je angefangene zweieinhalb EWG wird eine WiE berechnet.

   

dezentrales Schmutzwasser

Leistungsgebühr:

Entsorgung mittels abflussloser Gruben: Bis 31.01.2023     7,91 €/m³
  Ab 01.02.2023     8,11 €/m³
Entsorgung mittels Kleinkläranlage: Bis 31.01.2023   60,97 €/m³
  Ab 01.02.2023   79,88 €/m³

Grundgebühr bei abflusslosen Gruben:

bis Zählergröße Q3  =   4 (Zählernenngröße Qn 2,5)     5,00 €/Monat
bis Zählergröße Q3 =   10 (Zählernenngröße Qn 6)           12,00 €/Monat
bis Zählergröße Q3 =   16 (Zählernenngröße Qn 10)   20,00 €/Monat
bis Zählergröße Q3 =   25 (Zählernenngröße Qn 15)   30,00 €/Monat
bis Zählergröße Q3 =   40 (Zählernenngröße Qn 25)   50,00 €/Monat
bis Zählergröße Q3 =   63 (Zählernenngröße Qn 40)   80,00 €/Monat
bis Zählergröße Q3 = 100 (Zählernenngröße Qn 60) 120,00 €/Monat
bis Zählergröße Q3 = 128 (Zählernenngröße Qn 80) 160,00 €/Monat
bis Zählergröße Q3 = 160 (Zählernenngröße Qn 100) 200,00 €/Monat
bis Zählergröße Q3 = 240 (Zählernenngröße Qn 150) 300,00 €/Monat

 

Schlauchlänge über 15 m:      1,79 €/m
Not- bzw. Havariedienst:     59,50 €/Abfuhr

Die ausführlichen Beträge – vor allem in Verbindung mit Hausanschlüssen – entnehmen Sie bitte dem Bereich Schmutzwasser / Satzungen.
Hier im Speziellen der Schmutzwassergebührensatzung des WAZ "Nieplitz" sowie Schmutzwasserbeitragssatzung des WAZ "Nieplitz".