Schachttiefen
Hinweise zur Grundstücksentwässerungsanlage und Schachttiefen-information
(Stand: 01/2024)
Der Übergabe-/Revisionsschacht stellt den Schnittpunkt zwischen dem Grundstücksanschluss (öffentliche Anlage) und der privaten Grundstücksentwässerung dar.
Der Übergabe-/Revisionsschacht ist unmittelbar, d. h. ca. 1 m hinter der Grundstücksgrenze auf privater Fläche zu erreichen. Er ist Bestandteil der privaten Grundstücksentwässerunganlage, die im Eigentum des Grundstückseigentümers steht.
Der Grundstückseigentümer ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage und deren einwandfreie Funktion verantwortlich.
Grundstücksentwässerungsanlagen müssen den Vorgaben der aktuellen DIN 1986-100 entsprechen.
Übergabe-/Revisionsschächte sind grundsätzlich mit einem offenen Durchflussgerinne auszubilden.
Der Anschluss der Leitungen an den Schacht muss entsprechend DIN EN 1610 gelenkig ausgeführt werden, so dass auftretende Bodenbewegungen und Verlagerungen ohne Nachteile für Rohrleitung und Schachtbauwerk aufgenommen werden können.
In Abhängigkeit von der Schachttiefe sind folgende Schächte als Revisionsschächte zu verwenden:
Tiefe |
Schachtdurchmesser (in mm) |
Material |
bis 1,80 m | DN 400 | Kunststoff |
ab 1,81 m | DN 1000 | Beton |
Die gemessene Tiefe des Hausanschlussschachtes bezieht sich immer von Oberkante Schacht (Geländeoberkante) bis Schachtsohle (Rohrsohle).